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Geschrieben von Michael Mang   
Beitragsinhalt
Petitionsauschuss
der Bürgerbeauftragte
Mitglieder im Petitionsausschuss

Petitionsausschuss

Jeder Bürger von Rheinland-Pfalz kann sich mit Eingaben an die Volksvertretung wenden (siehe Art. 11 LV). Der Petitionsausschuss berät und entscheidet über diese Eingaben. Dazu stattet ihn die Landesverfassung mit besonderen Rechten aus: er kann von der Landesregierung und den Einrichtungen und Behörden Zutritt zu ihren Räumen, Auskünfte und Akteneinsicht verlangen (Art. 90 a LV). Der Petitionsausschuss wird vom Bürgerbeauftragten unterstützt. Als ständigen Unterausschuss bildet der Petitionsausschuss die Strafvollzugskommission.

 


 
erstellt durch www.michaelmang.de